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LAG Hamburg, 28.03.2007 - 5 TaBV 2/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Hamm, 12.03.2019 - 7 TaBV 49/18
Rechtzeitige Versendung des Wahlausschreibens zur Betriebsratswahl im Falle einer …
Andernfalls ist die Betriebsratswahl anfechtbar (Anschluss an LAG Hamburg v. 28.03.2007, 5 TaBV 2/07 und BAG v. 29.01.1992, 7 ABR 27/91 Rdnr. 41).Für diesen Kreis von Beschäftigten muss der Wahlvorstand dafür Sorge tragen, dass sie so rechtzeitig Kenntnis vom Wahlausschreiben erlangen, dass sie sowohl aktiv als auch passiv in das Wahlgeschehen eingreifen können (so ausdrücklich und mit überzeugender Begründung LAG Hamburg, Beschluss vom 28.03.2007, 5 TaBV 2/07, LAG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 29.11.1990, 4 TaBV 2/90 sowie Fitting aaO., § 24 WO Rdnr. 10 ff.).
- LAG Köln, 11.04.2008 - 11 TaBV 80/07
Anfechtung einer Wahl der Konzernschwerbehindertenvertretung
Das Wahlausschreiben ist daher so auszuhängen, dass es von allen Wahlberechtigten zur Kenntnis genommen werden kann (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - AP § 3 WahlO BetrVG 1972 Nr. 1; vgl. auch LAG Hamburg 28. März 2007 - 5 TaBV 2/07 - juris). - ArbG Braunschweig, 13.07.2022 - 3 BV 5/22
Anfechtung einer Beriebsratswahl; Ordnungsgemäße Verwahrung der Wahlrückläufer; …
Für den Kreis der Beschäftigten, für den eine Abwesenheit vom Ort des Aushangs des Wahlausschreibens während des Wahlverfahrens insgesamt voraussichtlich anzunehmen ist, muss der Wahlvorstand dafür Sorge tragen, dass sie so rechtzeitig Kenntnis vom Wahlausschreiben erlangen, dass sie sowohl aktiv als auch passiv in das Wahlgeschehen eingreifen können (LAG Hamm, 12.03.2019, 7 TaBV 49/18; LAG Hamburg, 28.03.2007, 5 TaBV 2/07; LAG Baden-Württemberg, 29.11.1990, 4 TaBV 2/90). - LAG München, 18.03.2015 - 11 TaBV 68/14
Betriebsratswahl; Anfechtung; Bekanntgabe des Wahlausschreibens an …
Dabei muss die Übersendung auch so rechtzeitig geschehen, dass der in § 24 Abs. 2 WO genannte Personenkreis noch ausreichend Gelegenheit hat, eine Entscheidung über die aktive Teilnahme an der Wahl zu treffen (vgl. LAG Hamburg Beschluss v. 28.03.2007 - 5 TaBV 2/07).